tempo_100
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Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: | Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten: | ||
zG Anh = X x m Zugfz leer (mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs) | zG Anh = X x m Zugfz leer (mit m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs) | ||
- | Für X gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung Ihrer Kombination folgende Werte: | ||
- | ==== 5. Technische Ausrüstung Ihres Anhängers ==== | + | Für x gelten in dieser Berechnung - in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination - folgende Werte: |
- | ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern | + | * Anhänger |
- | Wohnwagen andere Anhänger | + | * Anhänger |
- | 0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2* | + | |
- | + | * andere Anhänger (z. B. Pferdetransporter) x = 1,1 bzw. 1,2* | |
- | Die mit * versehenen Werte dürfen Sie in Anspruch nehmen, wenn Ihr Anhänger mit: | + | Die mit *versehenen Werte darf man in Anspruch nehmen, wenn der Anhänger mit: |
* einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder | * einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder | ||
* mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird | * mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird | ||
- | * Ihr Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. | + | * wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt. |
In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs. | In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs. |
tempo_100.txt · Zuletzt geändert: 2016/06/19 16:15 von andreasweingarten