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was_darf_man_ziehen
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was_darf_man_ziehen [2016/06/19 15:39] (aktuell) – angelegt andreasweingarten
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 +{{ :transport-046.jpg?nolink |}}
 +Pferdetransport um 1900
  
 +==== Anhängelast (§ 42 StVZO) ====
 +Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten. Hinter Krafträdern und PKWs dürfen Anhänger ohne ausreichende eigene Bremse nur mitgeführt werden, wenn das ziehende Fahrzeug Allradbremse und der Anhänger nur eine Achse hat. Die Anhängelast darf dann höchstens die Hälfte des um 75 kg erhöhten Leergewichts des ziehenden Fahrzeugs, aber nicht mehr als 750 kg betragen.
 +                                      
 +  Also Anhängelast OHNE Bremse  = (Leergewicht Zugwagen + 75 kg) geteilt durch 2 (aber max. 750 kg) 
 +                                                        
 +Die Anhängelast ist nicht eindeutig definiert. Aus den Erläuterungen des Bundesverkehrsministeriums ist aber zu entnehmen, dass die am Anhänger zu messende Achslast im angekuppelten Zustand die Anhängelast ist. Dies bedeutet, dass die Stützlast (siehe Beispiel 3) zum tatsächlichen Gewicht des Anhängers addiert werden darf. Bedeutsam ist dies, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers größer als die zulässige Anhängelast des Zugwagens ist. In diesem Fall darf das tatsächliche Gewicht des Anhängers um den Betrag der Stützlast größer als die Anhängelast sein. Das resultiert aus der obigen Definition und ist so auch vom Bundesverkehrsministerium bestätigt 
 +
 +=== Geländewagen ===
 +Es gibt noch eine weitere Ausnahme zur Höhe der Anhängelast, diese betrifft Geländewagen.
 +Laut der Richtlinie 92/21 EWG dürfen Geländewagen, die nicht als Lkw zugelassen sind, maximal
 +das 1,5fache des eigenen zGM höchstens aber 3.500 kg ziehen. 
 +
 +Ein Geländewagen muss folgende Bedingungen erfüllen: 
 +1.     Allradantrieb, der abschaltbar sein darf
 +2.     Differentialsperre oder ähnliche Einrichtung
 +3.     Steigfähigkeit (ohne Anhänger) min. 30 %
 +4.     und mindestens fünf der folgenden Forderungen
 +  * vorderer Überhangwinkel > 25°
 +  * hinterer Überhangwinkel > 20°
 +  * Rampenwinkel > 20°
 +  * Bodenfreiheit Vorderachse > 180 mm
 +  * Bodenfreiheit Hinterachse > 180 mm
 +  * Bodenfreiheit zwischen den Achsen > 200 mm 
 +d. h. dann normalerweise kein Quattro z.B.
 +
 +==== Stützlast (§ 44 Abs. 3 StVZO) ====
 +Bei einachsigen Anhängern oder zweiachsigen Anhängern mit einem Achsabstand von weniger als einem Meter hinter Pkw darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 % der jeweiligen (tatsächlichen) Anhängelast betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg betragen. Weder die für die Anhängekupplung und die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene zulässige Stützlast dürfen überschritten werden. Auf die danach zu beachtenden Stützlasten muss an gut sichtbarer Stelle hingewiesen werden, und zwar durch ein Schild am ziehenden Fahrzeug auf die dort höchstzulässige Stützlast sowie durch ein Schild vorn am Anhänger auf die Mindeststützlast und auf die höchstzulässige Stützlast. 
 +Soweit der Gesetzestext, in der Praxis bedeutet dies, dass es zwei Werte gibt. Den Wert, den der Hersteller des Zugwagens vorgibt und denjenigen, den der Hersteller des Anhängers vorschreibt. Der kleinere Wert ist einzuhalten. Er sollte aber möglichst voll ausgenutzt werden, da eine hohe Stützlast der Gespannstabilität dienlich ist.
 +Bedenken Sie weiterhin, dass die Stützlast ihren Zugwagen belastet. Im angekuppelten Zustand darf dadurch nicht das zGG des Zugwagens oder die zulässige hintere Achslast überschritten werden.
 +
 +=== Definition Stützlast und Anhängelast bei PKW Anhängern ===
 +Immer wieder wird der Stützlast zu wenig Beachtung geschenkt wird. Für einen gefahrlosen Anhängerbetrieb ist jedoch eine Belastung des Kupplungspunktes, die den Vorgaben entspricht, unbedingt erforderlich! Sowohl der Anhängerkonstrukteur als auch der Automobilhersteller berechnen die höchstzulässige Stützlast auf Grund der Lastverteilung auf den Achsen und auf dem Kupplungspunkt. 
 +
 +=== Stützlast zu hoch: ===
 +Eine zu hohe Stützlast führt beim Zugfahrzeug 
 +  * zu einer übergroßen Belastung der Hinterachse 
 +  * zu einer unzulässigen Entlastung der Vorderachse (Lenkachse und Antriebsachse) 
 +  * zu einer übermäßigen Beanspruchung der Anhängevorrichtung und der Montagepunkte
 +
 +Eine zu hohe Stützlast führt beim Anhänger 
 +  * mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergroßen Belastung der vorderen Achse 
 +  * zu einer unzulässigen Belastung der Kugelkupplung (Bruchgefahr) 
 +  * zu einer unzulässigen Belastung der Deichsel (Bruchgefahr) 
 +
 +Das Gespann wird schwer zu bremsen und zu lenken.
 +
 +=== Stützlast zu niedrig: ===
 +Eine zu geringe Stützlast führt beim Zugfahrzeug 
 +  * zu einer Entlastung der Hinterachse (vielfach Antriebsachse) 
 +  * zu einer Belastung der Vorderachse 
 +
 +Eine zu geringe Stützlast führt beim Anhänger 
 +  * mit Tandemfahrwerk (2 Achsen) zu einer übergroßen Belastung der hinteren Achse 
 +  * zu einer übermäßigen Zugbelastung der Kugelkupplung und der Deichsel 
 +
 +Das Gespann wird extrem schwer beherrschbar, bricht aus und schiebt sich bei Bremsmanövern schnell zusammen (Ziehharmonika-Effekt).
 +
 +Die höchstzulässigen Stützlastgewichte finden Sie auf jeder Anhängerkupplung aufgedruckt
 +oder eingeprägt. Am Fahrzeug ist die Angabe in der Nähe der Kofferraumklappe oder der Anhängerkupplung angebracht.
 +
 +=== Und so ermitteln Sie die tatsächliche Stützlast: ===
 +  * stellen Sie Ihren Anhänger waagrecht 
 +  * unterstellen Sie die Kugelkupplung am Ankupplungspunkt mit einem Vierkantholz oder einem Rohr 
 +  * stellen Sie eine Personenwaage unter das Vierkantholz/Rohr 
 +  * lesen Sie die Stützlast ab 
 +
 +  ACHTUNG: Messen Sie die Stützlast nie unter dem Stützrad! Der hier abgelesene Wert ist FALSCH da der Hebel zum Zugmaul länger ist als zum Stützrad!
 +
 +Die für Ihr Fahrzeug zulässigen Anhängelasten finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren, und zwar:
 +In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugschein):
 +gebremste Anhängelast    unter Nummer 28
 +ungebremste Anhängelast unter Nummer 29
 +
 +In der Zulassungsbescheinigung Teil I:
 +gebremste Anhängelast     unter 0.1
 +ungebremste Anhängelast unter 0.2
 +
 +Zu beachten ist, dass unter Nummer 33 (Bemerkungen) oft noch eine Erhöhung eingetragen ist, 
 +oder wenn nicht, eingetragen werden kann. Diese Lasterhöhung ist dann in der Regel mit einer 
 +Steigungsbegrenzung (in %) verbunden, was in entsprechenden Regionen zu beachten ist.
 +
 +Die, in den Fahrzeugpapieren eingetragenen, Gewichte dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, dass, wenn z.B. Ihre Anhängelast 1.000 kg beträgt, Sie dann nicht auch einen Anhänger mit 1.300 kg zGM ziehen dürfen. Sie dürfen in diesem Anhänger dann eben nur 300 kg weniger Nutzlast transportieren. ACHTUNG: In Österreich z. B. gilt dies aber NICHT!
 +
 +Stützlasten am Fahrzeug und am Anhänger müssen nicht unbedingt gleich sein, Sie dürfen jedoch
 +die jeweils niedrigere Stützlast nicht überschreiten! Die maximale Stützlast ist nicht in den Fahrzeugpapieren vermerkt, sondern es befinden sich Stützlastschilder am Zugfahrzeug und am Anhänger. Am PKW befindet sich das Stützlastschild in der Regel innen am Heckblech, oder auch an der Heckklappe. Es gibt aber auch findige Monteure, die gute Verstecke für solch ein Schild gefunden haben.
was_darf_man_ziehen.txt · Zuletzt geändert: 2016/06/19 15:39 von andreasweingarten

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