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Tempo 100

Unter ganz bestimmten Bedingungen dürfen Pkw mit ganz bestimmten Anhängern in Deutschland Tempo 100 fahren.

1. Voraussetzung für das Zugfahrzeug:

  • Das Zugfahrzeug ist entweder ein mehrspuriges Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht oder
  • ein Pkw
  • In jedem Fall aber mit ABS ausgerüstet
  • Maximale zGM des Fahrzeugs ist 3.500 kg

2. Voraussetzung für den Anhänger

  • ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
  • wird so beladen, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Grund: Durch eine hohe Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihrer Kombination deutlich.Dabei ist zu beachten, dass weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.

3. Voraussetzung: Anhängerbereifung

  • diese ist nicht älter als 6 Jahre
  • diese weist mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) auf
  • nimmt keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch

4. Voraussetzung: Masseverhältnis der Zugkombination

Die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

zG Anh = X x m Zugfz leer (mit  m Zugfz leer = Leermasse Ihres Zugfahrzeugs)

Für x gelten in dieser Berechnung - in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination - folgende Werte:

  • Anhänger ohne hydraulische Stoßdämpfer x = 0,3
  • Anhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  • Wohnwagen x = 0,8 bzw. 1,0 *
  • andere Anhänger (z. B. Pferdetransporter) x = 1,1 bzw. 1,2*

Die mit *versehenen Werte darf man in Anspruch nehmen, wenn der Anhänger mit:

  • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
  • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird
  • wenn das Zugfahrzeug ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

In jedem Fall gilt, dass die zulässige Gesamtmasse Ihres Anhängers nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast Ihres Zugfahrzeugs.

Derart zügig darf der Zug jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren. Das heraufgesetzte Tempolimit kann auch für ausländische Gespanne, welche in Deutschland fahren, beantragt werden. Im Ausland gelten andere Regeln. Tempo 100 ist dort nicht zugelassen, nur weil ein Schild am Hänger klebt! Bitte erkundige Dich entsprechend.

tempo_100.txt · Zuletzt geändert: 2016/06/19 16:15 von andreasweingarten

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