Welche Anhänger darf ich mit welcher Fahrerlaubnisklasse ziehen?
Grundlagen
Mit Beginn des Jahres 1999 trat das neue Fahrerlaubnisrecht in Kraft, es wurden neue Bezeichnungen der Fahrerlaubnisklassen eingeführt.
Die neuen Klasseneinteilungen betreffen nur Führerscheinneulinge, die nach dem 31.12.1998 die Fahrerlaubnis erworben haben. Für alle anderen Inhaber einer Fahrerlaubnis ändert sich zunächst einmal nichts, weil der Umtausch und die Umstellung des alten Führerscheines nicht gesetzlich vorgeschrieben sind. Der Umtausch bzw. die Umstellung erfolgt nur auf Antrag gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Für alle Inhaber einer alten Fahrerlaubnis bedeutet die Neuregelung des Führerscheinrechtes, dass sie die erworbenen Klassen auch weiterhin führen dürfen.
Das sind die europaweiten Fahrerlaubnisklassen:
- Klasse A: Motorrad-Führerschein
- Klasse B: PKW-Führerschein
- Klasse C: Lkw-Führerschein
- Klasse D: Bus-Führerschein
- Klasse E: Anhänger-Führerschein
In Deutschland gibt es noch die Klasse M (Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm/45 km/h), die Klasse L (Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h, Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h) und die Klasse T (Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger). Etwas unübersichtlich wird es auf Grund der verschiedenen Unterklassen und Fahrzeugkombinationen, bei denen zur Klasse der Zugmaschine der Anhänger-Führerschein E hinzuerworben werden muss, soweit der Anhänger über das hinausgeht, was bereits von den Klassen B, C oder D umfasst ist.
Im Detail
Was gilt für die ‚alte’ (bis 31.12.1998) Fahrerlaubnisklasse 3?
Man darf fahren:
- Kfz bis 7500 kg
- Züge mit nicht mehr als 3 Achsen (d. h. es kann ein einachsiger Anhänger mitgeführt werden; Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander gelten dabei als eine Achse).
- Gewichtsbeschränkt nur durch die technischen Daten der Fahrzeuge. D. h. es zählt das tatsächliche Gewicht, welches die Fahrzeuge auf die Waage bringen, nicht das sogenannte zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge.
Was gilt für die neue Fahrerlaubnisklasse B (erworben nach dem 1.1.1999)?
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz: erlaubt sind hier Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM, Daten aus dem Zulassungspapier, das hat nichts mit dem tatsächlichen Gewicht auf der Waage zu tun) von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zGM bis zur Höhe der Leermasse (Daten aus dem Zulassungspapier) des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt. Alles was schwerer ist braucht den Führerschein BE! Siehe auch das Rechenbeispiel
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse B 96?
Für schwerere Anhänger gibt es auch die Möglichkeit, lediglich eine Fahrerschulung nach B 96 zu machen. Erfasst sind hiervon alle Anhänger über 750 kg zGM hinter einem Kfz der Klasse B, sofern die zGM der Fahrzeugkombination 4.250 kg nicht übersteigt. Zahlreiche Wohnwagengespanne fallen in diese Kategorie. Unterscheid: hier muss man keine Prüfung machen, die Schulung ist wie beim Führerschein BE
Was gilt für die Fahrerlaubnisklasse BE?
Hier darf man Kombinationen fahren, welche aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen (also schwerer sind). Seit der Neuregelung im Jahr 2013 ist BE auf das zGM des Hängers von 3.500 kg beschränkt! Achtung: Natürlich muss IMMER auch die Zuglast des Zugfahrzeuges beachtet werden! Das tatsächliche Gewicht (was der Hänger auf die Waage bringt) des gezogenen Anhängers darf nie höher sein, als die angegebene Zuglast des Zugfahrzeugs und natürlich auch nicht höher als die angegebene zGM des Hängers. ACHTUNG: im Ausland können abweichende Regelungen herrschen. In Österreich z. B. gilt bei der Bestimmung der erlaubten Gewichte die zGM der Fahrzeuge und eben nicht das Gewicht, welches die Fahrzeuge gerade bei der Fahrt auf die Waage bringen!
Quelle: Der EU-Führerschein (zusammengestellt vom Polizeipräsidium Bonn), ADAC Zur Vertiefung des Themas „Führerschein“ hat der ADAC ein PDF erstellt: https://www.adac.de/_mmm/pdf/EU_F%C3%BChrerschein_12.15_V2_164693.pdf